Ihr vertrauensvoller Partner für Ihre Immobilienangelegenheiten

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Holmer Immobilien ServicePlus – Meine Professionalität zu Ihrer Entlastung

Von Beginn meiner Firmengründung an verstehe ich mich als Dienstleister rund um Ihre Immobilie oder Ihren Immobilienwunsch und zwar weit über das klassische Vermitteln von Miet- und Kaufobjekten hinaus. 

Ich möchte Sie gerne auch zu Randthemen um Ihre Immobilie beraten und betreuen, egal, ob Sie bereits eine Verkaufsabsicht haben, oder nicht.

Diese Dienstleistungen beschreiben  meine  „ServicePlus“-Angebote unter dieser Rubrik. Diese Angebote werden sich verändern, sich erweitern, entwickeln, reduzieren….. kurz,  der Marktbewegung anpassen.

 

Energieausweis – Der Steckbrief Ihres Wohngebäudes

Seit dem 1. Mai 2014 muss sich jeder Immobilienbesitzer in Deutschland, spätestens, wenn er sein Objekt verkaufen oder vermieten möchte, einem neuen Regelwerk unterziehen, der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2014 genannt.

Festgelegte Energiekennwerte ergeben Energieklassen von A+ bis H und sollen neben dem Zahlenwert und der Farbmarkierung eine schnelle und übersichtliche Aussage in dem sogenannten Energieausweis ermöglichen.

Bei gewerblichen Vermarktungen sind somit Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild.

Bei Nichtbeachtung drohten seit dem 1. Mai 2014 zunächst Abmahnungen auf Grundlage des UWG, nun aber  zudem amtliche Bußgelder. Werden Miet- oder Kaufverträge ohne Vorlage eines gültigen Energieausweises abgeschlossen, drohen ausserdem die Anfechtung und Rückabwicklung des entsprechenden Vertrages mit weitreichenden Folgen bis hin zum Schadensersatz.

Der neue gesetzliche Druck birgt aber auch einige Chancen: Für den Eigentümer, dessen energetisch wertvolle Immobilie schneller als solche erkannt wird.

Jeder Eigentümer kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst entscheiden, ob er für seine Immobilie den einfachen Verbrauchsausweis oder den deutlich aussagekräftigeren Bedarfsausweis wählt.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis dokumentiert lediglich das Heiz- und Warmwasserverbrauchsverhalten der Bewohner eines Gebäudes über einen aktuellen Zeitraum von drei zusammenhängenden Jahren. Daraus ergibt sich der Endenergieverbrauchswert des Gebäudes. Beim Verbrauchsausweis wird keine Objektbesichtigung benötigt.

Bedarfsausweis

Neben nachvollziehbaren Messdaten zu Raumgrößen, Fensterflächen, Deckenhöhen etc. werden beim Bedarfsausweis auch zahlreiche technische Daten wie Dämmwerte und Heizungsdaten verlangt, außerdem zuzuordnende Randbedingungen wie Klimadaten und Nutzerverhalten – insgesamt über 120 Werte. Er berücksichtigt den bauphysikalischen Zustand des Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen, wie Beschaffenheit von Fenstern, Baujahr, Baumaterialien und Dämmstoffen. Auch Art und Baujahr der Heizung und Warmwasseraufbereitung werden erfasst. Die ermittelten Kennwerte werden nicht vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Beim Bedarfsausweis sollte immer eine Objektbesichtigung durch den Immobilienprofi  durchgeführt werden, damit der bauphysikalische Zustand des Gebäudes genauer dokumentiert werden kann. Durch den Bezug auf die vorhandene Bausubstanz können sinnvolle Modernisierungsempfehlungen angegeben werden, die konkret auf energetische Schwachstellen des Gebäudes hinweisen.

Meine Kooperation zu Ihrer Entlastung

Durch eine Kooperation mit einem bundesweit tätigen Anbieter von Energieausweisen ist es mir möglich, Ihnen innerhalb von 2 Tagen einen der beiden Energieausweise erstellen zu lassen, elektronisch und/oder in Papierform.

Voraussstzung dafür ist natürlich, dass mir alle notwendigen Unterlagen Ihrer Immobilie zur Verfügung gestellt werden können.

Fordern Sie ein Angebot von mir an, nach Abschätzung des individuellen Aufwands nennen ich Ihnen gerne meinen Pauschalpreis, auf den Sie sich dann verlassen können.

Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden

Durch meine langjährige Tätigkeit im Bereich von Seniorenimmobilien habe ich viel Fachwissen auf dem Gebiet der Barrierefreiheit von Wohnraum erlangen können.

Was bedeutet Barrierefreiheit?
Die wichtigsten barrierefreien Bereiche in einem Haushalt sind:

  • Mobilität Zugang in die Wohnung oder das Haus, sicherer und ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen innerhalb des Wohnbereiches
  • Hygiene sichere und zugängliche sanitäre Einrichtungen
  • Küche sichere und erreichbare Kücheneinrichtungen
  • Flur, Treppenhaus Überwindung von Etagentreppen

Durch eine ausreichende Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung wird erreicht, dass der Bewohner selbständig und möglichst ohne fremde Hilfe (z.B. Homecare) leben kann. Diese Selbständigkeit erhöht die persönliche Zufriedenheit des Bewohners und erhält seine Lebensqualität in dem Bereich.

Aus meiner Erfahrung wird die Mobilität in den eigenen vier Wänden oftmals sehr spät in den Blick genommen, dann werden Umbauten  – z.B. verbreiterte Türöffnungen, Anpassungen in Bädern z.B. durch bodengleiche Duschmöglichkeiten, Treppenlifte o.ä. – als unüberwindbare Hindernisse eingeschätzt.

Im Extremfall bedeutet dieses „Zuspät“ eine Heimunterbringung, oder zumindest einen Umzug in eine senioren- oder behindertengerechte Bleibe.

Das muss nicht sein, wenn Sie frühzeitig genug Ihren nächsten Lebensabschnitt im eigenen Heim planen und vorausschauend beurteilen.

Bei dieser Beurteilung möchte ich Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos behilflich sein! Lassen Sie sich vom Immobilienfachmann beraten! Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die für eine individuelle Wohnraumangleichung für Sie in Frage kommen könnten.

Mir ist es ein Anliegen, dass Sie so lange wie möglich in den gewohnten vier Wänden leben können, verbunden mit den vielen Emotionen und Erinnerungen Ihrer persönlichen Geschichte.

Nutzen Sie jetzt meine Beratungsaktion!

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