Ihr vertrauensvoller Partner für Ihre Immobilienangelegenheiten

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Energieausweis und Modell des Hauses

 

Energieausweis – Der Steckbrief Ihres Wohngebäudes

Seit dem 1. Mai 2014 muss sich jeder Immobilienbesitzer in Deutschland, spätestens, wenn er sein Objekt verkaufen oder vermieten möchte, einem neuen Regelwerk unterziehen, der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2014 genannt.

Festgelegte Energiekennwerte ergeben Energieklassen von A+ bis H und sollen neben dem Zahlenwert und der Farbmarkierung eine schnelle und übersichtliche Aussage in dem sogenannten Energieausweis ermöglichen.

Bei gewerblichen Vermarktungen sind somit Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild.

Bei Nichtbeachtung drohten seit dem 1. Mai 2014 zunächst Abmahnungen auf Grundlage des UWG, nun aber  zudem amtliche Bußgelder. Werden Miet- oder Kaufverträge ohne Vorlage eines gültigen Energieausweises abgeschlossen, drohen ausserdem die Anfechtung und Rückabwicklung des entsprechenden Vertrages mit weitreichenden Folgen bis hin zum Schadensersatz.

Der neue gesetzliche Druck birgt aber auch einige Chancen: Für den Eigentümer, dessen energetisch wertvolle Immobilie schneller als solche erkannt wird.

Jeder Eigentümer kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst entscheiden, ob er für seine Immobilie den einfachen Verbrauchsausweis oder den deutlich aussagekräftigeren Bedarfsausweis wählt.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis dokumentiert lediglich das Heiz- und Warmwasserverbrauchsverhalten der Bewohner eines Gebäudes über einen aktuellen Zeitraum von drei zusammenhängenden Jahren. Daraus ergibt sich der Endenergieverbrauchswert des Gebäudes. Beim Verbrauchsausweis wird keine Objektbesichtigung benötigt.

Bedarfsausweis

Neben nachvollziehbaren Messdaten zu Raumgrößen, Fensterflächen, Deckenhöhen etc. werden beim Bedarfsausweis auch zahlreiche technische Daten wie Dämmwerte und Heizungsdaten verlangt, außerdem zuzuordnende Randbedingungen wie Klimadaten und Nutzerverhalten – insgesamt über 120 Werte. Er berücksichtigt den bauphysikalischen Zustand des Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen, wie Beschaffenheit von Fenstern, Baujahr, Baumaterialien und Dämmstoffen. Auch Art und Baujahr der Heizung und Warmwasseraufbereitung werden erfasst. Die ermittelten Kennwerte werden nicht vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Beim Bedarfsausweis sollte immer eine Objektbesichtigung durch den Immobilienprofi  durchgeführt werden, damit der bauphysikalische Zustand des Gebäudes genauer dokumentiert werden kann. Durch den Bezug auf die vorhandene Bausubstanz können sinnvolle Modernisierungsempfehlungen angegeben werden, die konkret auf energetische Schwachstellen des Gebäudes hinweisen.

Meine Kooperation zu Ihrer Entlastung

Durch eine Kooperation mit einem bundesweit tätigen Anbieter von Energieausweisen ist es mir möglich, Ihnen innerhalb von 2 Tagen einen der beiden Energieausweise erstellen zu lassen, elektronisch und/oder in Papierform.

Voraussstzung dafür ist natürlich, dass mir alle notwendigen Unterlagen Ihrer Immobilie zur Verfügung gestellt werden können.

Fordern Sie ein Angebot von mir an, nach Abschätzung des individuellen Aufwands nennen ich Ihnen gerne meinen Pauschalpreis, auf den Sie sich dann verlassen können.

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